
Verleihungsordnung der Interessengemeinschaft Karneval Nordhessen
Der IKN-Verdienstorden ist eine Auszeichnung für Vereinsmitglieder die sich in Ihrem Verein durch herausragende aktive Tätigkeiten besonders hervorgetan haben.
Vorraussetzung und Antragsverfahren
Der IKN-Orden wir verliehen für herausragende aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein der IKN.
Jeder Mitgliedsverein der IKN kann grundsätzlich nur einen Orden pro Session beantragen. In Ausnahmefällen einen weiteren. Die Kosten hierfür werden vom Schatzmeister der IKN eingezogen.
Anträge auf Verleihung des IKN-Verdienstorden sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15. Oktober jeden Jahres an den IKN-Vorstand zu richten. Später eingehende Anträge können in der jeweils bevorstehenden Session nicht mehr berücksichtigt werden.
Der IKN-Vorstand kann darüber hinaus von sich aus an Förderer der IKN Ordensverleihungen vornehmen.
Die Verleihung des IKN-Verdienstordens mit Urkunde erfolgt durch die Vorstandsmitglieder der IKN, in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des antragstellenden Vereins.
Das Antragsformular steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.