IKN Orden
Verleihungsordnung der Interessengemeinschaft Karneval Nordhessen
Der IKN-Verdienstorden ist eine Auszeichnung für Vereinsmitglieder die sich in Ihrem Verein durch herausragende aktive Tätigkeiten besonders hervorgetan haben.
Vorraussetzung und Antragsverfahren
- Der IKN-Orden wir verliehen für herausragende aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein der IKN.
- Jeder Mitgliedsverein der IKN kann grundsätzlich nur einen Orden pro Session beantragen. In Ausnahmefällen einen weiteren. Die Kosten hierfür werden vom Schatzmeister der IKN eingezogen.
- Anträge auf Verleihung des IKN-Verdienstordens sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15. Oktober jeden Jahres an den IKN-Vorstand zu richten. Später eingehende Anträge können in der jeweils bevorstehenden Session nicht mehr berücksichtigt werden.
- Der IKN-Vorstand kann darüber hinaus von sich aus an Förderer der IKN Ordensverleihungen vornehmen.
Die Verleihung des IKN-Verdienstordens mit Urkunde erfolgt durch die Vorstandsmitglieder der IKN, in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des antragstellenden Vereins.